Farbe für die Innenstadt Geilenkirchen - 03.07.2011
Werbung für Vereine wird uns in allen möglichen Formen begegnen. Die Fanclubs der Vereine distanzieren sich aber ausdrücklich von Graffiti-Schmierereien und weisen auf die Kosten hin, die den Vereinen (ähnlich wie bei Polizeieinsätzen) dadurch in Zukunft entstehen könnten. Klar ist: Dieser Sprayer ist kein Freund der Alemania.
Graffiti in the City
Aktion in Geilenkirchen - 18.06.2011 ab 10 Uhr
Der Stadtjugendring Geilenkirchen bringt im Juni Aktion auf den Marktplatz. Graffiti-Künstler werden ein eigens dazu bereitgestelltes Wohnmobil sprayen. Außerdem werden Arbeiten auf Leinwand entstehen. Die Bürger Geilenkirchens sind eingeladen und werden ab 10 Uhr den legalen Sprayern zuschauen.
... da werde ich mir am Jahresende doch einfach einmal die 'Bücher' vorlegen lassen und neugierig nachschauen, wo die Einnahmen aus der Vermietung der Werbefläche verbucht wurden. Das ist immer noch das beste Verfahren gegen Untätigkeit. Sollte der Landeskonservator diese Kunst allerdings unter Denkmalschutz stellen, ist das natürlich eine andere Sache.
Info-Board in Lindern
Plakate informieren
Gedruckte Kunstwerke können einen Stadt verschönern. Das trifft aber nicht immer zu.
Die Gemeinde Gangelt wehrt sich gegen wildes Plakatieren und hat bereits ein Konzept. Für Geilenkirchen hätte ich (bei den leeren Haushaltskassen) eine Idee:
Zitat * : "Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum sind schriftlich unter Angabe der Anzahl und der Größe sowie des Aufstellungszeitraumes und unter Angabe der Veranstaltung, die beworben werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Plakatierungsbeginn bei der Ordnungs/ und Umweltabteilung zu beantragen. Plakate mit einer Ansichtsfläche von mehr als 1m² bedürfen neben der Sondernutzungserlaubnis grundsätzlich noch einer Baugenehmigung. Angefangene m² zählen als volle m².
Die Gebühren betragen pro angefangenen m² Ansichtsfläche pro Plakat und Tag 0,90 € bei kommerziellen Veranstaltungen und 0,30 € pro Plakat und Tag bei sonstigen Veranstaltungen. Zuzüglich zu diesen Gebühren ist einer Verwaltungsgebühr von grundsätzlich 20,00 € pro Antrag hinzuzurechen.
Die Plakatierung wird per Bescheid mit Gebührenfestsetzung genehmigt. Mit der Genehmigung werden Genehmigungskleber in der Anzahl der genehmigten Plakate verschickt, die als Nachweis der Genehmigung auf je ein Plakat geklebt werden müssen. Plakate ohne Genehmigungskleber werden umgehend kostenpflichtig entfernt."
Die Bundespolizei ermittelte
Graffito an Gebäudewänden
Sprayer lieben freie Flächen an exponierten Gebäuden. Die Bundespolizei ermittelte, besuchte die Jugendlichen an der Schule und verhörte Zeugen. Das Kunstwerk blieb erst einmal unvollendet nachdem die 'Nachbarschaftswache' störte. So ist das auf dem Dorf: Jedes Fenster hat 2 Augen.
Werbung auf Gehwegen 2011
Graffito auf dem Gehweg
Ist aufgesprühte Werbung auf Gehwegen zu behandeln wie Sachbeschädigung? Die Sprühtechnik nennt man 'stencil-sprayen' und wird hauptschächlich für Ornamente, Logos und Motive mit hohem Wiedererkennungswert eingesetzt. Die Künstler nennen sich nicht Sprayer sondern Pochoiristen. Ob der 'Künstler' dieses Werks in die gleiche Kategorie fällt ist allerdings fraglich.
Graffiti in the City
Graffito an der Baustellenwand
Graffiti in the City. Die "Molke Bande", eine stadtbekannte Jugendgruppe, hatte für einen Friseursalon in der Innenstadt eine Auftragsarbeit durchgeführt. Eine Baustellenabsperrung und Sichtblende wurde gekonnt und legal mit Graffiti versehen. Die Arbeit fand ein positives Echo.
Gebäuderückseite
Graffito am Haus Jabusch
Der beste Schutz gegen unerwünschte Graffiti ist ein Graffito! Es ist gegen jede Sprayerehre ein anderes Graffito zu übersprühen. Das ist auch eine Lösung.
Alles andere kann teuer werden. Ich spreche nicht von den Reinigungskosten: Heiligabend 2004, wurden zwei Brüder in Berlin beim Sprayen erwischt.
Zitat: Der Ältere musste 400 Euro Strafe zahlen. Seinen Bruder verurteilte das Gericht zu 24 Stunden Sozialarbeit. „Wir dachten, das wars“ sagten die beiden.
Doch das dicke Ende kam jetzt.
Denn nun flatterte den Brüdern noch ein Urteil ins Haus: 1150 Euro sollen sie ans Bezirksamt Spandau zahlen. Obwohl der Schaden damals nur 50 Euro betrug. Grund: 1100 Euro reichte die Behörde als „Kopfgeld-Prämie“ weiter an den meldenden Zeugen.
Quelle: Axel Springer Verlag (Bezirksgericht Berlin Aktenzeichen 12C207/07)
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