Bewegliche Ferientage 2012

Grafik: OpenClipart - Mioni + rg1024 (zwei Grafiken eingebettet)
Während eines Schuljahres stehen uns 4 bewegliche Ferientage zur Verfügung, die wir möglichst sinnvoll in unseren Zeitplan einfügen. Die Termine für die beweglichen Ferientage werden Ihnen in einem Elternbrief zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
Brückentage / lange Wochenenden
| Karneval | Chr. Himmelfahrt | Fronleichnam |
| langes Wochenende | von | bis einschließlich |
| Karneval | Fr. 17.02.2012 | Di. 21.02.2012 |
| Chr. Himmelfahrt | Do. 17.05.2012 | So. 20.05.2011 |
| Fronleichnam | Do. 07.06.2012 | So. 10.06.2012 |
bewegliche Ferientage
17.02.2012 schulfrei - dafür Unterricht am Samstag, 15.10.2011
20.02.2012 schulfrei - (Rosenmontag) beweglicher Ferientag
21.02.2012 schulfrei - (Veilchendienstag) beweglicher Ferientag
18.05.2012 schulfrei - (Fr. n. Chr. Himmelfahrt)beweglicher Ferientag
08.06.2012 schulfrei - (Fr. n. Fronleichnam) dafür Unterricht am Sa. 02.06.2012
Schulneulinge 2012
Informationen für die Eltern unserer Schulneulinge haben wir auf einer Seite zusammengefasst. Dort finden Sie Infos zu Informationsveranstaltungen, Einstufungstest, Unterrichtsbesuch und allen Terminen.
Schulferien Übersicht
Die Übersicht finden Sie in der Rubrik 'Service'.
Alle Schulferientermine für das Land NRW. Eine Übersicht für mehrere Jahre. Klicken Sie dazu auf die Grafik links.
Schultermine Übersicht
Alle Schultermine für das laufende Schuljahr in chonlogischer Übersicht. Die Auflistung wird gegebenenfalls erweitert. Klicken Sie auf die Grafik links um die Seite zu besuchen.
Schultermine ausdrucken
Ferientermine, Zeugnisausgabe, bewegliche Ferientage, Karnevalsfeier, Projektwoche ... . Die Übersicht der Schultermine für das aktuelles Schuljahr als PDF-Datei abrufen, ausdrucken und speichern.
Bestimmungen für die bewegliche Ferientage
Der einzelnen Schule stehen jeweils vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen.Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Die Entscheidung soll spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien getroffen werden. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.
Quellen:
1) aktueller Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder.
2) Aktuelle Ordnung der Ferien und Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse.