Impressum
    
 HomeDiverses • Impressum  drucken  Seite drucken

 Impressum einer Seite  Anbieterkennzeichung

Das Impressum einer Seite und die dazugehörigen Kontaktinformationen sollen innerhalb einer Web-Präsenz (jederzeit) erreichbar sein, ohne sich über z.B. 5 Menüpunkte durch zu klicken (umgangssprachlich ausgedrückt).

Infos gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz)

Unter Impressumspflicht versteht man im Allgemeinen die Pflicht in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung.

Der Disclaimer ist ein eigener Themenbereich und behandelt die Haftungsbeschränkung / den Haftungsausschluss für Links und oft eine Erklärung zum Datenschutz. Eine Entscheidung des BGH im Jahre 2010 reduzierte die Linkhaftung für Betreiber von Internetseiten endlich (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 2010, Az. 312 O 85/98).



   Externe Links

www.e-recht24.de

Diese Webseite beinhaltet (2012) sehr fundierte und ausführliche Informationen zur Impressumsplicht:   www.e-recht24.de

Außerdem gibt es auf der Seite einen Online-Impressum-Generator der Schritt für Schritt zum angepassten Impressumstext für Ihre Seite führt. Durch die Option "Mustertext" kann man auf die Eingabe persönlicher Daten verzichten und später die individuellen Angaben nachträglich einsetzen.


www.lehrer-online.de

Diese Webseite behandelt Informationen zur Impressumsplicht für Schulhomepages:   www.lehrer-online.de

Auf der Seite finden Sie einen Artikel zum Impressum einer Schulhomepage .


www.impressum-recht.de

Diese Webseite beinhaltet (2008) sehr fundierte und ausführliche Informationen zur Impressumsplicht:   www.impressum-recht.de


www.juraforum.de

Diese Webseite enthielt (März 2008) sehr fundierte und ausführliche Informationen zur Impressumsplicht:   www.juraforum.de



   Infos

Die gesetzlichen Grundlagen haben sich am 1. März 2007 geändert:

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 5 TMG (Telemediengesetz)
(früher § 6 TDG und § 10 MDStV).

Nach § 5 TMG und § 55 RSTV: "Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten ... ".

Das würde im Umkehrschluss bedeuten: Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, wären von der vollen Impressumspflicht befreit, wenn
  • sie sich nicht an die Allgemeinheit richten (was ein Blog schon tut),
  • privater oder familiärer Natur sind,
  • und auch nicht geschäftsmäßig betrieben werden (keine Werbung)
Für Seiten mit rein privaten Zwecken besteht eine eingeschränkte Impressumsplicht, welches dann davon befreien würde, Emailadresse und Telefonnummer zu veröffentlichen. Aber was gilt als Werbung oder geschäftsmäßig? Ein Link auf eine externe Seite könnte bereits so ausgelegt werden.

Der Begriff 'geschäftsmäßig' war schon früher im § 6 des TDG enthalten (und umstritten). So galt die Impressumspflicht nach der alten Regelung für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Absicht der Gewinnerzielung angeboten wurden.


  Vorschriften

a)  TDG (Teledienstgesetz) - außer Kraft

Das Gesetz über die Nutzung von Telediensten (kurz Teledienstegesetz oder TDG) war ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, vom 22. Juli 1997 verkündet und trat am 1. August 1997 in Kraft. Das Gesetz ist mit Wirkung vom 1. März 2007 aufgehoben. Nachfolgeregelungen finden sich im Telemediengesetz.

b)  TMG (Telemediengesetz) - z.Zt. gültig

Das Telemediengesetz (TMG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für so genannte Telemedien in Deutschland. Es ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts. Das TMG fasst in etwa in einem Gesetz zusammen, was vorher auf drei verschiedene Regelwerke verteilt war.


  Erreichbarkeit des Impressums

Das Impressum sollte für den Seitenbesucher leicht erreichbar sein. Das bedeutet, ein Link zum Impressum ist in einer permanent angezeigten Titelzeile oder im Seitenfuß gut platziert.

Das kann im Einzelfall auch bedeuten, dass es dem Seitenbesucher nicht zumutbar ist, Browser-PlugIns zu installieren, einen Textreader (Acrobat) zu installieren oder JavaScript zu aktivieren, um das Impressum anzuzeigen oder eine Email zu schreiben (richterliche Entscheidung).

Ebenfalls gab es eine Gerichtsentscheidung vom Frühjahr 2006, nach der die Telefonnummer im Impressum vermerkt sein soll, damit der Seitenbesucher nicht gezwungen ist einen EmailClient zu aktivieren, um Kontakt aufzunehmen. Ausnahmen nach dem TMG: Seiten ohne Impressumspflicht / eingeschr. Impressumspflicht.


  private Seiten / Seiten mit kommerziellen Inhalt

In wie weit der letzte Passus für private Seiten auch zutrifft, ist oft noch strittig. Das eine ansonsten private Seite mit einem Werbebanner des Provider oder einem Angebot eines Online-Buchshops dadurch eine Seite mit kommerziellen Inhalt wird, steht außer Frage. Demnach ist eine Seite mit Werbebanner eine Seite, für die eine Impressumspflicht besteht, auch wenn durch solche Einnahmen lediglich die Kosten gedeckt werden.

Regeln und Vorschriften sind allerdings stetig im Wandel und im Zweifelsfall fällt die Entscheidung möglicherweise zu ihrem Ungunsten aus.

Fest steht, auch private Seiten sollen ein Impressum haben (soll heißt hier: muss wenn kann). Für Firmenseiten ist ein vollständiges Impressum nur anzuraten, ein Anwaltsbüro oder der Mitbewerber könnte eine kostenpflichtige Abmahnung einleiten.

Wenn Sie also eine Webseite für ihren Bekannten erstellen, der nebenberuflich mit Aquarienzubehör handelt, dann ersparen Sie ihm die 860 Euro und schreiben ein möglichst wasserdichtes Impressum!




Für die nun folgende Auflistung der Impressumsangaben erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit! Bitte informieren Sie sich über aktuelle Anpassungen. Die Liste soll als Anhalt dienen.

Unterschiedliche Angaben je nach Berufsgruppe

Verantwortlicher Herausgeber und Betreiber der Webseiten www.ihreDomain.de

      gewerbl. privat

Name und Anschrift des Anbieters

XYZ Products GmbH
Techno-Park 237
47210 Krefeld

Möglichkeit zur Kontaktaufnahme

Tel.: 02151 / 123 - 0
Fax.: 02151 / 123 45 (wenn vorhanden)
Mail: info@xyt.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
 
Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27 a, wenn erteilt)
Wirtschafts-Identifikationsnummer (nach § 139c, wenn erteilt)
UST ID 123456789

Angaben zur Aufsichtsbehörde
 
Wenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
bei Wach- und Schließunternehmen, Detektei, Maklern, ...
Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde

Register und Registernummer
 
Bei Eintragung in ein öffentliches Register
z.B. Handelsregister, Vereinsregister, ...
Ort des Registers und Registernummer

Angaben berufsspezifisch
 
Freiberufler, wenn Berufsausübung und –bezeichnung besonders geregelt sind
Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsberater,
zugehörige Kammer, Berufsbezeichnung, Verleihungsstaat, Regelungen